Nummer 1 – das Staatsoberhaupt
Die Ausstellung stellt das Amt des Bundespräsidenten, seiner Funktion und der First Ladies vor
Der Kanzler oder die Kanzlerin der Bundesrepublik gibt zwar die Richtlinien der Politik vor, doch das Staatsoberhaupt und damit die „Nummer 1“ des Landes ist der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin. Laut Grundgesetz müssen Kanzler und Regierung vom Bundespräsidenten ernannt werden, und ohne die Unterschrift des Staatsoberhaupts ist kein Bundesgesetz gültig. Insgesamt sind die präsidialen Befugnisse aber begrenzt. Vor allem repräsentiert das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik nach innen und nach außen.
Mit der Rede Themen setzen
Das Amt eröffnet jedoch zahlreiche, vom Grundgesetz nicht festgelegte Möglichkeiten. So können die Bundespräsidenten in ihren Reden oder in Gesprächen mit Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eigene thematische Schwerpunkte setzen, in Krisenzeiten Orientierung geben und um Vertrauen in die Institutionen der Demokratie werben.
Es hängt deshalb entscheidend von der Persönlichkeit des jeweiligen Staatsoberhaupts ab, wie er oder sie ihr Amt ausfüllt.
Brauchen wir heute noch einen Bundespräsidenten?
Nicht immer waren oder sind die Bürgerinnen und Bürger mit der Amtsführung ihrer Präsidenten einverstanden. Gelegentlich wird sogar gefragt, ob Deutschland eine solche „Nummer 1“ überhaupt benötigt. Von vielen wird das Staatsoberhaupt aber als moralische Autorität wahrgenommen, deren Wort Gewicht hat. Seine von der Tagespolitik unabhängigen gesellschaftlichen und politischen Impulse sind daher oft willkommen.