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HeussBlog

Im HeussBlog erscheinen regelmäßig Essays und Interviews zur Geschichte und Gegenwart unserer demokratischen Gesellschaft.

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Wie souverän sind wir wirklich?

Illustration mit vielen Menschen. Sie disktieren, wählen und stimmen ab.

Man hätte doch längst, müsste doch und sollte endlich … Letzte Juliwoche 2026: Unweit von Bordeaux verbrennen in wenigen Tagen 42.000 Hektar Wald, mehr als 200.000 Menschen werden evakuiert. Ähnlich die Situation in der Nähe von Madrid und auf Kreta. Für die Donau und den Rhein werden die niedrigsten Pegelstände seit Beginn der Aufzeichnungen gemeldet. In Bulgarien strandet ein Kreuzfahrtschiff auf einer Sandbank. Ungarn schaltet ein Atomkraftwerk ab, weil Kühlwasser fehlt. Daraufhin stellen Automobilbetriebe die Arbeit ein, um Strom zu sparen. Im Ötztal kommt es zu schweren Erdrutschen, betroffen ist das Klärwerk. Im Nationalpark Sächsische Schweiz sorgt ein Sturm für Verwüstungen, ein Mann kommt ums Leben. Nachrichten der Superlative aus nur einer Woche im Sommer 2026. Die Folgen der Erderwärmung sind kein Anlass für einen Brennpunkt nach der Tagesschau. Immerhin erläutert ein ARD-Wetterexperte kurz die Zusammenhänge. Dabei ist, was wir erleben, erst der Anfang. Und in fünf Jahren werden derlei Katastrophen auch erst der Anfang sein. Und in zehn Jahren ebenso. Und so fort. Dabei hätte doch längst, müsste doch und sollte endlich alles getan werden, um den Folgen der Erderwärmung entgegenzuwirken. Aber dieser Ruf kommt in diesen dystopisch anmutenden Tagen nicht auf, es hebt keine Klimadebatte an. Haben wir aufgegeben? Das Pariser Klimaziel, deutlich unter 2, möglichst unter 1,5 Grad Erderwärmung zu bleiben, ist nicht mehr erreichbar. Der Klimawandel präsentiert sich als eine Anhäufung katastrophischen Potenzials ohne Aussicht auf eine Trendwende. Löst sich die bisherige Versicherung, es müsse um jedes Zehntel Grad gehen, im Untergangsfatalismus auf? … eine Petition einreichen! Oder? Nein, es gibt nur zu wenige Möglichkeiten, das Thema dorthin zu rücken, wo es hingehört: in die Mitte der politischen Auseinandersetzung. Was sollen Menschen unternehmen, die nach einem wirksamen Klimaschutz verlangen? Auf eine Regierungspolitik setzen, die die eigenen Klimaziele hintertreibt? Mit einem Kanzler, der in diesem Juli nach tausenden Hitzetoten gefragt, verspricht, das Wetter weiter beobachten zu wollen, als sei er im letzten Jahrhundert hängengeblieben. Dann vielleicht eine Petition an den Bundestag starten, ein Signal senden, drängen auf … zum Beispiel ein Tempolimit, immerhin die einfachste, billigste und sofort wirksame Maßnahme, mit der sich – so das Bundesumweltamt – sechs Millionen Kubikmeter Kohlendioxid im Jahr einsparen ließen. Immerhin kann, wer eine Petition auf der Plattform des Bundestages einreicht, verlangen, dass diese veröffentlicht wird und auch von anderen Menschen unterzeichnet werden kann. Kommen 30.000 Unterschriften zusammen, gibt es eine Anhörung im Petitionsausschuss. Die Sache hat nur einen Haken: Die Mehrheitsverhältnisse im Petitionsausschuss entsprechen denen im ganzen Parlament. Die Wahrscheinlichkeit, dass die regierungstragenden Fraktionen dem gesamten Parlament etwas empfehlen, das nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt ist, geht gegen null. Nicht anders habe ich eine Anhörung zum Tempolimit 2019 erlebt, als die mitregierende SPD sich gegen die Petition gestellt hat, obwohl sie sich mit einem Parteitagsbeschluss von 2007 auf ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen festgelegt hatte, ausdrücklich als Beitrag zum Klimaschutz. Der direktdemokratische Weg Natürlich gibt es noch eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich zu äußern, nur kein Recht darauf, auch gehört zu werden. Wir können Leserbriefe schreiben, Bürgerinitiativen gründen, öffentlich Politik kritisieren, Abgeordnete ansprechen oder anschreiben, darauf hoffen, auch eine Antwort zu bekommen, können notfalls demonstrieren. Nur bleibt eben alles, wonach wir verlangen, im Belieben derer, die wir gewählt haben. Mitunter lassen sie sich bewegen, noch seltener gleich, selbst wenn es allerorten brennt. Verbindlich ans Ziel zu kommen, geht nur über den direktdemokratischen Weg. Nur mit Bürger- und Volksbegehren können wir uns vom Regierungshandeln und Koalitionsverträgen unabhängig machen, können beanspruchen, selbst zu entscheiden und Abstimmungen durchsetzen. Damit ist nicht diskreditiert, was wir unter dem Begriff der Bürgerbeteiligung zusammenfassen. Stellen wir uns alle unverbindliche Beteiligung wie ein gemauertes Gewölbe vor, dann ist die direkte Demokratie der Schlussstein, mit dem erst Spannung auf das Gewölbe gelegt wird. Haben wir Bürgerinnen und Bürger jederzeit die Möglichkeit, eine Sache an uns zu ziehen, die Macht also, die wir in Wahlen delegieren, punktuell – für eine Sachfrage – wieder zu uns zurückzuholen, wird von den politischen Vertretungen ernster genommen, was wir an Ideen oder Kritik vortragen – auf welche Weise und auf welcher Wiese auch immer. Ähnlich definiert sich auch die Rolle der direkten Demokratie in ihrem Verhältnis zur repräsentativen Demokratie: Sie sorgt als Drohgebärde hinter der politischen Kulisse dafür, dass die repräsentative Demokratie hält, was uns mit ihr versprochen ist – ein Ringen um die beste Lösung, mehr Sach-, weniger Machtpolitik. Für diese Wirkungen muss die direkte Demokratie nicht einmal genutzt werden. Sie muss nur genutzt werden können. Müssen die Gewählten jederzeit damit rechnen, dass Initiativen eine Sache selbst in die Hand nehmen und gegebenenfalls durchtragen bis zu einer Volksabstimmung, kann das dafür sorgen, dass Themen, die auf langen Bänken abgeparkt scheinen, endlich angegangen werden. Oder dass Reformvorschläge, die in und von der Zivilgesellschaft ausgedacht und ausgearbeitet sind, von Parlament und Regierung überhaupt wahrgenommen werden. Dabei bleibt die parlamentarische Demokratie das Standbein, die direkte Demokratie ist lediglich Spielbein. Die vergebene Chance auf mehr Demokratie Angeboten wird die direkte Demokratie den Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile in ausnahmslos allen Kommunen und in allen Bundesländern für die Gesetzgebung. Das war nicht immer so. Erst die friedliche Revolution in der DDR im Herbst ’89 hat einen Impuls für den Ausbau der direkten Demokratie auch in den alten Bundesländern gegeben. Bis dahin gab es die kommunale direkte Demokratie nur in Baden-Württemberg, eingeführt 1956, und auf Landesebene nur in sechs der zehn alten Bundesländer. In den ostdeutschen Ländern wurde sie ganz selbstverständlich in die Kommunal- und Landesverfassungen aufgenommen. Im Zuge der Wiedervereinigung sollte sie auch auf Bundesebene eingeführt werden. Das jedenfalls hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes vorgesehen. Art. 20 Abs. 2 GG lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“ Dass hier etwas zugesagt wird, das vom Grundgesetz selbst gar nicht eingelöst wird, war den Eltern des Grundgesetzes durchaus bewusst. Dies sollte nachgeholt werden, wenn im Falle der Wiedervereinigung eine dann deutsch-deutsche Verfassung auszuarbeiten wäre. Die Wiedervereinigung erwarteten sie in drei, vier Jahren. Nur hat das dann 40 Jahre gedauert. Und die politischen Kräfte, die 1990 das Sagen hatten, haben – Ost wie West – die Abkürzung bevorzugt, den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 Grundgesetz. Das Unbehagen, das Vermächtnis der Mütter und Väter des Grundgesetzes ignoriert zu haben, hat sich im Einigungsvertrag niedergeschlagen. Der sah in Art. 5 vor, die Sache doch noch einmal zu prüfen. Nun haben Prüfvermerke schon immer den Ruf, Beerdigungen zweiter Klasse zu sein. So auch hier, herausgekommen ist bei der Gemeinsamen Verfassungskommission des Bundes und der Länder Anfang der 90er Jahre jedenfalls keine Ost-West-Verfassungswerkstatt, keine Verfassung, keine Volksabstimmung über den Entwurf und eben auch keine direkte Demokratie auf Bundesebene. Die DDR-Bürgerrechtsbewegung hat in der Kommission für die Einlösung des Versprechens gekämpft – und war vorbereitet. Am Zentralen Runden Tisch der DDR war eine Verfassung für eine DDR 2.0 geschrieben worden. Über die hätte am 17. Juni 1990 eine Volksabstimmung stattfinden sollen. Es wäre der Beitrag des Ostens für die deutsch-deutsche Verfassungsarbeit gewesen, der Westen hätte das Grundgesetz mitgebracht. In diesem Verfassungsentwurf waren die Forderungen aus dem Herbst ’89 aufgehoben, auch die direkte Demokratie für die nationale Ebene. Aber der Entwurf wurde bei dem Galopp auf die Deutsche Einheit zu als Ballast abgeworfen. Wie souverän sind wir wirklich? Wer auch immer fordert, den bundesweiten Volksentscheid endlich einzuführen, dem wird von den Gegnern vorgehalten, die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten sich nun mal für die parlamentarische und damit gegen die direkte Demokratie entschieden. Das aber ist eine billige Ausrede, die Bürgerinnen und Bürger auf Abstand zu halten. Was die Mütter und Väter des Grundgesetzes versprochen hatten, wurde von den Enkeln gebrochen. Somit bleibt das Versprechen, auch auf Bundesebene die parlamentarische um die direkte Demokratie zu ergänzen, uneingelöst – und die zentrale Demokratie-Baustelle in Deutschland bleibt unvollendet. An den Möglichkeiten, sich als Souverän nicht nur am Wahltag erleben zu können, an wirklichen Selbstwirksamkeitserfahrungen, hängt das Vertrauen in die Demokratie. Wie souverän sind wir, wenn uns Mitbestimmungsrechte zwischen den Wahlen verweigert werden? Soll wirklich alle Staatsgewalt vom Volk ausgehen, müssen die Bürgerinnen und Bürger jederzeit das erste und letzte Wort beanspruchen können. Sie müssen Themen auf die politische Tagesordnung und notfalls bis zu einer Abstimmung durchtragen und sie müssen politische Entscheidungen korrigieren können. An den Möglichkeiten, sich als Souverän nicht nur am Wahltag erleben zu können, an wirklichen Selbstwirksamkeitserfahrungen, hängt das Vertrauen in die Demokratie. Was soll denen, die dem Gefühl aufsitzen, dass „die da oben machen, was sie wollen“, denn entgegnet werden? Man müsse diesen Menschen Politik nur besser erklären, wie uns Regierungen immer wieder weismachen wollen? Als müssten wir wie Kinder nur an die Hand genommen und auf die andere Straßenseite geleitet werden, wo sich das Vertrauen in die Demokratie wieder einstellt. Politik wird am ehesten als Politik für die Menschen wahrgenommen, wenn sie mit den Menschen gemacht wird. Keine Lösung für alles – aber ein Frustschutzmittel Nein, so wird sich die Kluft zwischen Gewählten und der Wählerschaft nicht verringern lassen. Politik wird am ehesten als Politik für die Menschen wahrgenommen, wenn sie mit den Menschen gemacht wird. Es braucht nicht nur Koalitionen zwischen Parteien, sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dabei ist die direkte Demokratie bestimmt kein Allheilmittel. Aber sie ist Netz und doppelter Boden unter aller Bürgerbeteiligung – und eben das wirksamste Frustschutzmittel. Damit ließe sich auch den autoritären Populisten der Wind aus den Segeln nehmen. Sie schließlich spielen auf dem Klavier der Unzufriedenheit ihre schmutzigen Lieder. Ich bin sicher, gäbe es die direkte Demokratie auch auf Bundesebene, hätten wir in den vergangenen Jahren einige Volksbegehren zum Klimaschutz erlebt – bis die Politik selbst sich an die Spitze der Bewegung gesetzt hätte. Und nein, es gibt auch mit der direkten Demokratie keine Garantie auf „vernünftige“ Entscheidungen, aber lebendige Debatten darum, wie vernünftige Entscheidungen, die wissenschaftliche Erkenntnisse ernst nehmen und endlich, endlich tun, was zu tun ist, aussehen müssten. Volksbegehren haben, da sie darauf aus sind, dass jeder und jedem von uns nach erfolgreicher Unterschriftensammlung eine Frage zur Entscheidung vorgelegt wird, die Lizenz zu bildungspolitischen Großveranstaltungen. Der Volkseinwand als erster Schritt Es gab bisher ein Dutzend parlamentarische Initiativen zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids. Die meisten sind an der Union gescheitert, die die direkte Demokratie in Ländern und Kommunen nicht in Frage stellt, sie sogar selbst nutzt, aber sich auf Bundesebene verweigert. 2013 erreichte die Debatte einen Höhepunkt. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl unterbreiteten SPD und CSU gemeinsam einen Kompromissvorschlag. Der Einstieg in die direkte Demokratie auf Bundesebene sollte mit dem Vetorecht alias „Volkseinwand“ endlich angegangen werden. Das Instrument kennen wir aus der Schweiz. Dort treten vom Parlament beschlossene Gesetzentwürfe erst nach 100 Tagen in Kraft. In der Zeit können die Bürgerinnen und Bürger Unterschriften gegen das Gesetz sammeln. Kommt die nötige Zahl zusammen, wird in einer Volksabstimmung entschieden, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder eben nicht. Wird das Instrument nicht genutzt und lassen die Bürgerinnen und Bürger das Gesetz passieren, kann das Parlament von einer hohen Akzeptanz ausgehen. Wenn nicht, wird nachgebessert. Der Volkseinwand gilt von daher als vertrauensstärkend. So grundsätzlich gibt es diesen Mechanismus bisher in keinem der deutschen Bundesländer. Als Kompromiss ist der Volkseinwand geeignet, weil die Themen zuvor im Parlament behandelt wurden und eine Regierung nicht „befürchten“ muss, das aus der Zivilgesellschaft etwas Gesetzeskraft erlangen könnte, was ihnen nicht in den Kram passt. Seinerzeit ist der SPD-CSU-Vorschlag bei den Koalitionsverhandlungen an Kanzlerin Merkel gescheitert. Heute, mehr als zehn Jahre später und angesichts eines erstarkenden Rechtspopulismus, gehört er wieder in die Debatte. Dabei helfen wird eine Volksinitiative, die gerade in Hamburg gestartet ist. Ein breites Bündnis will das Vetorecht in der Hamburger Verfassung verankert sehen und strebt eine Volksabstimmung an. Das könnte auch der Forderung nach einer direkten Demokratie auf Bundesebene Auftrieb geben. Es ist an der Zeit.

Ein Beitrag von Ralf-Uwe Beck

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