Wer soll die Justiz repräsentieren?
Historiker über die NS-Vergangenheit von Juristen
Juristinnen und Juristen zählen zum Kernpersonal der Demokratie. Von ihnen wird erwartet, ihre eigene Persönlichkeit zurückzunehmen. Aber sie sind auch Menschen, die im Leben stehen. Auf welche Weise Justiz und Öffentlichkeit umstrittene Juristenbiografien in der frühen Bundesrepublik verhandelten, besprechen wir mit der Historikerin Ana Lena Werner in 3einhalb Fragen.
Frau Werner, Sie haben in ihrer Doktorarbeit die bayerische Justizverwaltung erforscht. Wie ging diese nach 1945 konkret mit der NS-Vergangenheit ihrer Angehörigen um?
Durchweg defensiv. Kritik kam fast nur von außen – etwa durch die US-Besatzungsmacht, die Presse oder die DDR. Intern hingegen vertraute man der eigenen Personalkenntnis. Nach 1945 wollte Justizminister Hoegner zunächst keine ehemaligen NSDAP-Mitglieder mehr im Dienst. Doch schon Ende der 1940er Jahre stellte man viele wieder ein – wenn ihnen eine demokratische Gesinnung bescheinigt wurde. In der Entnazifizierung setzten sich verschiedene Deutungen durch, die ehemalige NS-Juristen in ein positives Licht rückten. Ab den späten 1950er Jahren spielte dann vor allem die öffentliche Darstellbarkeit eine Rolle: Wer öffentlich für seine Rolle in der NS-Justiz kritisiert wurde, galt als untragbar. Aber das betraf nur wenige….
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