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Kleine Reihe: Die Sprache der Verfassung

Die Kleine Reihe 41 ist erschienen. Verfassungsrichterin Gabriele Britz "Zur Sprache der Verfassung".
21. Dezember 2022
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Verfassungsrichterin über die Sprache des Grundgesetzes

Das Grundgesetz artikuliert gesellschaftliche Gerechtigkeitsvorstellungen, ist zugleich aber ein juristischer Text, auf dem Rechtsprechung und staatliches Handeln beruht. Es schreibt also eine als gerecht empfundene Ordnung fest, der zuliebe die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen die ihnen ebenfalls von der Verfassung auferlegten Bedingungen akzeptieren.Doch die verschiedenen Funktionen, die ein Verfassungstext erfüllen muss, schließen sich zum Teil auch aus.

An fünf Beispielen zeigt Gabriele Britz diese heterogenen Herausforderungen: am Ringen um den Namen „Bundesrepublik Deutschland“ im Parlamentarischen Rat 1948/49; an der Diskussion um die freie Entfaltung der Persönlichkeit; an der Bedeutung von Grundgesetz-Änderungen und der Aufnahme von Verfahrensregeln in den Verfassungstext; an der Problematik zu eingängiger Verfassungstexte sowie an der Debatte um den Begriff „Rasse“.

Die Autorin betont die identitäts- und gemeinschaftsstiftende Funktion des Grundgesetzes, das aber einer steten dialogischen Auseinandersetzung und Weiterentwicklung bedürfe, um diese Funktion auch erfüllen zu können.

 

Gabriele Britz studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt. Für ihre Habilitationsschrift „Kulturelle Rechte und Verfassung – Über den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz“ aus dem Jahr 2000 erhielt sie 2001 den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Nach Stationen an den Universitäten Jena, Bielefeld und Frankfurt ist sie seit 2001 Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Gießen. 2011 trat sie ihr Amt als Richterin am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an.

Von 2001 bis 2002 war sie Mitglied im UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, von 2003 bis 2009 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Zentrums für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld, und seit 2008 ist sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

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